Prinzip der Gegenseitigkeit
Das ordentliche Mitglied verpflichtet sich,
- die Betreuung von Katzen in der Wohnnähe ohne Bezahlung zu übernehmen,
und hat dafür Anspruch auf
- die kostenlose Betreuung der eigenen Katze(n).
Unterbringung
- Der Zustand der Wohnung muss für Katze und Katzensitter zumutbar sein.
- Die Katze muss genügend Freiraum haben, um sich ihrer Art entsprechend
bewegen zu können.
- Sie sollte einen Platz haben, an den sie sich zur Ruhe zurückziehen
kann.
- Mindestens ein Fenster (zum Lüften) sollte mit Katzengitter versehen
sein.
Gesundheit
- Eine rechtzeitige Kastration verhindert bei weiblichen Tieren Dauerrolligkeit
und Gebärmutterentzündungen.
- Die jährliche Impfung gegen
Katzenseuche und
Katzenschnupfen ist Pflicht (und ist durch Vorlage des Impfpasses
beim Aufnahmegespräch/Info-Abend nachzuweisen).
- Die Impfung gegen
Leukose und Tollwut
ist für Katzen, die auch ins Freie dürfen, ebenso Pflicht (Nachweis
wie oben).
- Da die FIP-Impfung
derzeit noch umstritten ist, sprechen Sie darüber mit Ihrem Tierarzt.
- Eine jährliche
Entwurmung wird empfohlen.
Katzenbetreuung
Die Betreuung durch Mitglieder unseres Klubs muss vorbildlich sein:
- Der Katzensitter muss sich seiner Verantwortung für ein Lebewesen
bewusst sein.
- Verpflichtung zu absoluter Ehrlichkeit.
- Die Zusage zur Übernahme einer Betreuung ist unbedingt einzuhalten!
Ausnahmen: Triftige Gründe wie Krankheit, Unfall etc.
In diesen Fällen ist unverzüglich der Klubvorstand zu verständigen!
- Die anvertrauten Katzen sind täglich zu versorgen.
- Die Fütterung erfolgt nach den Anweisungen des Katzenbesitzers.
Ausnahmen: Falls grobe Fehler seitens des Besitzers vorliegen, kann
der Katzensitter (evtl. nach Rücksprache mit dem Klubvorstand), nach
eigenem Gutdünken handeln.
- Bei Erkrankung der Katze: sofort den
Tierarzt kontaktieren. Für die Kosten muss der Katzenbesitzer aufkommen.
Sollte es bei der Rückvergütung Probleme geben, dann bitte den Klubvorstand
verständigen.
Siehe auch Ablauf eines Katzensittings
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