Unsere Grundsätze

Prinzip der Gegenseitigkeit

Das ordentliche Mitglied verpflichtet sich,

  • die Betreuung von Katzen in der Wohnnähe ohne Bezahlung zu übernehmen, und hat dafür Anspruch auf
  • die kostenlose Betreuung der eigenen Katze(n).

Unterbringung

  • Der Zustand der Wohnung muss für Katze und Katzensitter zumutbar sein.
  • Die Katze muss genügend Freiraum haben, um sich ihrer Art entsprechend bewegen zu können.
  • Sie sollte einen Platz haben, an den sie sich zur Ruhe zurückziehen kann.
  • Mindestens ein Fenster (zum Lüften) sollte mit Katzengitter versehen sein.

Gesundheit

  • Eine rechtzeitige Kastration verhindert bei weiblichen Tieren Dauerrolligkeit und Gebärmutterentzündungen.
  • Die jährliche Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen ist Pflicht (und ist durch Vorlage des Impfpasses beim Aufnahmegespräch/Info-Abend nachzuweisen).
  • Die Impfung gegen Leukose und Tollwut ist für Katzen, die auch ins Freie dürfen, ebenso Pflicht (Nachweis wie oben).
  • Da die FIP-Impfung derzeit noch umstritten ist, sprechen Sie darüber mit Ihrem Tierarzt.
  • Eine jährliche Entwurmung wird empfohlen.

Katzenbetreuung

Die Betreuung durch Mitglieder unseres Klubs muss vorbildlich sein:

  • Der Katzensitter muss sich seiner Verantwortung für ein Lebewesen bewusst sein.
  • Verpflichtung zu absoluter Ehrlichkeit.
  • Die Zusage zur Übernahme einer Betreuung ist unbedingt einzuhalten!

Ausnahmen: Triftige Gründe wie Krankheit, Unfall etc.
In diesen Fällen ist unverzüglich der Klubvorstand zu verständigen!

  • Die anvertrauten Katzen sind täglich zu versorgen.
  • Die Fütterung erfolgt nach den Anweisungen des Katzenbesitzers.

Ausnahmen: Falls grobe Fehler seitens des Besitzers vorliegen, kann der Katzensitter (evtl. nach Rücksprache mit dem Klubvorstand), nach eigenem Gutdünken handeln.

  • Bei Erkrankung der Katze: sofort den Tierarzt kontaktieren. Für die Kosten muss der Katzenbesitzer aufkommen. Sollte es bei der Rückvergütung Probleme geben, dann bitte den Klubvorstand verständigen.
  • Wenn der Katzenbesitzer nicht zum vereinbarten Termin zurückkommt:
    • wenn möglich selbst weiter betreuen oder
    • selbst für Ersatz sorgen oder
    • vom Katzensitterclub Ersatz anfordern.

    Auf keinen Fall darf/dürfen die Katze(n) länger als höchstens einen Tag ohne Betreuung bleiben!

Siehe auch Ablauf eines Katzensittings